Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ - führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.
Natürlich. Allerdings sollten Sie ausreichend Zeit einplanen und sich mit der Materie ernsthaft auseinandersetzen. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne.
Zunächst kommt es darauf an, ob Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkaufen.
Wenn Sie ein Haus verkaufen, sollten Sie einem Interessenten den Grundbuchauszug und den Energieausweis vorlegen. Damit wird der Interessent über mögliche Wohn- und Wegerechte informiert.
Für den Fall des Verkaufs einer Eigentumswohnung empfiehlt sich die Vorlage der Protokolle der Eigentümerversammlungen, beziehungsweise der Beschlusssammlung sowie die lückenlose Dokumentation der Abrechnungen.
Grundsätzlich gilt beim Verkauf: Offenheit. Setzen Sie den Interessenten nicht unter Druck. Die Anschaffung einer Immobilie will wohl überlegt sein. Lassen Sie Ihren Interessenten also Zeit.
Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.
Nein. Es ist ausreichend, wenn der Vermieter über den Besichtigungstermin vorab informiert wurde und weiß, dass während dieser Zeit in der Wohnung eine Besichtigung stattfindet.
Bei Vermietungen sollten Sie sich nicht alleine auf Ihre Menschenkenntnis verlassen. Nicht, weil Sie keine haben. Selbst jene Menschen, die über die beste Menschenkenntnis verfügen, sind bereits Mietnomaden auf den Leim gegangen.
Deshalb: Beauftragen Sie einen Experten. Wir holen unter anderem eine detaillierte Selbstauskunft zum Mieter über die Schufa ein.
Für die Erstellung des Mietvertrages ist in der Regel der Vermieter zuständig. Da sich aber auch in diesem Bereich immer wieder Gesetzesänderung ergeben, sollten Sie sich einem Spezialisten anvertrauen. Wir sind in diesen Fragen immer auf dem neusten Stand.